Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen

Organisation

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Der VBSA ist ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB. Der Sitz befindet sich am Domizil der Geschäftsstelle. Organe des Verbandes sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Kontrollstelle.

 

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und mindestens zwei Beisitzern. Die verschiedenen Regionen und Analgentypen sind angemessen zu berücksichtigen. Der Vorstand setzt einen Geschäftsführer ein und regelt dessen Rechte und Pflichten.

 

Für spezielle Aufgaben des Verbandes können Fachkommissionen eingesetzt werden. Diese werden in der Regel durch ein Mitglied des Vorstandes geleitet.

 

Neben der Generalversammlung, dem Vorstand und dem Geschäftsführer werden für spezielle Aufgaben des Verbandes Fachkommissionen eingesetzt.